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   BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20   

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https://dejure.org/2020,12138
BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20 (https://dejure.org/2020,12138)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 2 WNB 2.20 (https://dejure.org/2020,12138)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 2 WNB 2.20 (https://dejure.org/2020,12138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit bei Soldaten; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nach § 22b Abs. 2 S. 2 WBO; Fehlende Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit bei Soldaten; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache nach § 22b Abs. 2 S. 2 WBO ; Fehlende Entscheidungserheblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20
    So ist die Frage, ob eine disziplinarrechtlich angeschuldigte Äußerung isoliert oder im Kontext zu verstehen ist, bereits im letzteren Sinne geklärt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 34).

    Von der durch diese Rechtsnorm geforderten besonnenen, toleranten und sachlichen Äußerung eigener Meinungen ist dies nicht mehr gedeckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 WD 1.08 - BVerwGE 132, 179 Rn. 33).

  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.05.2019 - 1 WNB 3.18

    Gerichtlicher Streitgegenstand; Mitbestimmungsrecht bei dienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20
    a) Die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 1 WNB 3.18 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15 und vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5).
  • TDG Süd, 10.06.2021 - S 4 RL 4/20

    Nichtzulassungsbeschwerde, Nichtzulassung, Beschwerdesache, Verteidiger,

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20, Rn. 10 und vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20, Rn. 5).
  • BVerwG, 04.10.2021 - 2 WNB 1.21

    Erfolglose Grundsatzrüge bei Disziplinarbuße wegen mangelnder Erreichbarkeit

    Wird aber nur die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall behauptet, kann darauf die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15, vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - ZBR 2021, 129 Rn. 11).
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